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Zum Begriff des Menschen: Allgemeine Wesensbestimmungen bzgl. der Humanität - Von seinem natürlichen Dasein her (-> seiner „Natürlichkeit") ergeben sich: STERBLICHKEIT und GESCHLECHTLICHKEIT.
- Auf seiner SPRACHLICHKEIT gründet seine VERNÜNFTIGKEIT: In Sprachlichkeit und Vernünftigkeit durchbricht der Mensch den Bann seiner Unmittelbarkeit des natürlichen Daseins und weiß sich in geistiger Existenz als Freiheitlichkeit.
- FREIHEITLICHKEIT konkretisiert sich in bestimmtem Handeln in der Zeit und lässt den Menschen erkennen in seiner :
- ZEITLICHKEIT und GESCHICHTLICHKEIT: Nur der Mensch handelt in der vollen Bedeutung des Wortes. -->
- Damit tritt an die Stelle tierischen Verhaltens in jeweiliger Artgesetzlichkeit die freiheitliche Selbstbestimmung des Menschen aus jeweils vorgegebenem Motivationshorizont. In motiviertem (- einsichtigem) Handeln gibt sich der Mensch Vergangenheit und nimmt Zukunft vorweg: Er lebt in und aus „Tradition".
- Nur in freiheitlicher Selbstbestimmung steht ein Geschöpf vor der Frage: „Was soll ich tun?" => Der Mensch weiß sich in Bewährung und Versagen besonders auch vor die Frage nach gut und böse im Sinne der MORALITÄT (-> des GEWISSENS) gestellt, weshalb auch Kant von der Verantwortung der Moralität bzw. von der WÜRDE des Menschen spricht.
- HUMANITÄT ist dem Menschen nicht nur in der Weise tierischer Artgesetzlichkeit VOR-gegeben, sondern ihm in wesensmäßigem Auftrag auch AUF-gegeben: Insofern ist er das Geschöpf der Zucht (Selbstzucht) und der Erziehung (Selbsterziehung).
- In Zeitlichkeit und Geschichtlichkeit nimmt der Mensch denkend den TOD vorweg: Alles Leben „verendet", der Mensch „stirbt" seinen individuellen Tod.
SPRACHLICHKEIT, VERNÜNFTIGKEIT, FREIHEITLICHKEIT: - Von da her begründet sich im Sprechen der Menschen miteinander ein Gegenseitsverhältnis in Anrede und Antwort, das die Anerkennung des Gesprächspartners als Persönlichkeit voraussetzt. In Anerkennung (aus Freiheitlichkeit) bestehen für den Menschen dem Mitmenschen gegenüber die Möglichkeiten: * sich eröffnender ZUWENDUNG („Achtung", „Liebe"), * verschließender ABWENDUNG („Verachtung", „Hass").
- Allein im Geiste der SPRACHE kann ein derartiges von ihr getragenes geistiges Verhältnis gedacht werden und wirklich sein. Umgekehrt kann SPRACHBEZUG als solcher nur in der Einzigartigkeit eines geistigen Verhältnisses im Unterschied zu allen übrigen Seinsrelationen gedacht werden und wirklich sein. (Insofern stehen „Du" und „Du" in Sprachlichkeit, Vernünftigkeit und Freiheitlichkeit immer schon im SINNAPRIORI personaler Begegnung.)
Der MENSCH ist also bestimmt durch: - MITSEIN (- mit allem anderen Seienden in der Welt).
- MITGESCHÖPFLICHKEIT (- mit allem lebenden, „organischen" Seienden, mit Pflanze und Tier).
- MITMENSCHLICHKEIT (- mit allem Seienden, zu dem er in personaler Begegnung „Du" sagt).
- MITGÖTTLICHKEIT (- Gott-Ähnlichkeit in „ebenbildlicher" Geschaffenheit von Gott, Gott-Ferne in „ebenbildlicher" Differenz zu Gott).
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